Bleiben Sie auf dem Laufenden
Die Welt der Medizin ist ständig in Bewegung. An dieser Stelle möchte Ich Ihnen eine Auswahl interessanter Neuigkeiten aus der Medizin, der Arbeitswelt und aus unserer Praxis zur Verfügung stellen.
Wir ziehen um:
ab dem 01.09.2024 lautet die neue Adresse:
Baslerstraße 78a
79540 Lörrach
Mutterschutzgesetz
Beschäftigungsverbote:
Eine häufig gestellte Frage ist: wer stellt das Beschäftigungverbot aus?
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf ihrer Internet seite eine gute Information veröffentlicht, die das ärztliche und das betriebliche Beschäftigungsverbot gegeneinander abgrenzt.
Das Infoblatt: Unterscheidung zwischen betrieblichen und ärztlichen Beschäftigungsverboten in Schwangerschaft und Stillzeit" finden Sie auf dieser verlinkten Seite im unteren Bereich.
Wann greift das Beschäftigungsverbot
Kann eine Mitarbeiterin weiter beschäftigt werden?
Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie als Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für die Schwangere erstellen. Anhand dieser können Sie erkennen, ob die Mitarbeiterin umgesetzt werden kann, teilweise freigestellt werden muss oder ein komplettes Beschäftigungsverbot erhält.Außerdem müssen Sie die Schwangerschaft dem zuständigen Regierungspräsidium melden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie für Baden-Württemberg auf der Seite der Gewerbeaufsicht.
Weitere Links zum Thema Mutterschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Leitfaden des Bundesfamilienministeriums zum Mutterschutzgesetz 2018
- Hier finden Sie außerdem zwei Links zu Filmen für Arbeitgeber und für Schwangere des Bundesfamilienministeriums
- Mutterschutzrichtlinie Gefährdungsbeurteilung, 21.03.2023, Nummer 10.01.2023
Fragebogen Nadelstichverletzungen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrt (BGW) hat einen Fragebogen zur Analyse von Nadelstichverletzungen entwickelt.
Sollten Sie Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft sein und entsprechende Betriebe betreuen, sollten Sie das online auszufüllende Formular an Ihre Firmen weitergeben.
Deutscher Arbeitsschutzpreis 2015
Herzlichen Glückwunsch - Jobtour GmbH & Co. KG
Jobtour GmbH & Co. KG aus Baden-Baden hat in der Kategorie organisatorische Lösung, kleine und mittlere Unternehmen, mit dem Konzept: "Pflegebezogene Wertschätzung in der Zeitarbeit" gewonnen.
Mit Hilfe engagierter Jobtourmitarbeiter und nach enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsfachkräften Frau Carola Finck, Baden-Baden, und Herrn Oliver Nöltner, mesino, mit der Gefährdungsbeurteilungssoftware riskoo und unserer Arbeitsmedizinischen Praxis konnte Frau Rienth, Geschäftsführerin der Jobtour GmbH & Co. KG, den Preis am 27.10.2015 entgegennehmen.
Herzlichen Glückwunsch!
Untersuchung für LKW-, Bus- und Taxifahrer
FEV Untersuchung
Als Busfahrer und Taxifahrer haben Sie eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen definiert, wenn Sie den Führerschein erwerben oder verlängern lassen möchten.
Die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig.
Sie müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, um die Fahrerlaubnis verlängern lassen zu können.
Ersterteilung
Notwendige Untersuchungen:
- Körperliche Eignung
- Untersuchung des Sehvermögens
- Leistungspsychologische Untersuchung: Diese Untersuchung testet Ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung. D.h., ob Sie rasch und auch bei störenden Einflüssen angemessen reagieren.
Verlängerung
Notwendige Untersuchungen:
Der Umfang der Untersuchung bei Verlängerung der Fahrerlaubnis hängt vom Alter ab: Für Verlängerungen, die nicht über das 50ste Lebensjahr hinaus gelten, werden die folgenden Untersuchungen benötigt:
- Körperliche Eignung
- Untersuchung des Sehvermögens
- Für Verlängerungen, die über das 50ste Lebensjahr hinaus gelten, wird zusätzlich eine leistungspsychologische Untersuchung benötigt: siehe oben.
Ist also bei Antragstellung auf Verlängerung das 45. Lebensjahr überschritten, gibt es zwei Möglichkeiten:
A) Die Untersuchung erfolgt ohne die leistungspsychologische Untersuchung. Dann kommt es jedoch zu einer verkürzten Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis, da diese dann nur bis zum 50. Geburtstag gültig ist.
B) Die Untersuchung erfolgt mit der leistungspsychologischen Untersuchung. Die Fahrerlaubnis kann dann für die nächsten 5 Jahre verlängert werden.
Gültigkeit der Bescheinigung:
Untersuchung der körperlichen Eignung: 1 Jahr
Leistungspsychologische Untersuchung 1 Jahr
Untersuchung des Sehvermögens: 2 Jahre
Anforderungen bei der leistungspsychologischen Untersuchung
Bei den Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gelten für die Führerscheine der Klassen D sowie für die Fahrgastbeförderung besonders hohe Anforderungen an die:
- Reaktionsfähigkeit
- (Psychische) Belastbarkeit
- Orientierung
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
Zum Testen verwenden wir das sogenannte Corporal Testsystem. Dieser Test ist abstrakt mit Kreuzen und Pfeilen aufgebaut. Bei der Beantwortung ist anzugeben, wo sich das Kreuz befindet (oben, unten, ...) oder wo der Pfeil hinweist (oben, unten, ...). Deshalb gibt es hierbei nur eine stark vereinfachte Tastatur für die Antwort, die mit einem Finger zu bedienen ist.
Ablauf der leistungspsychologischen Untersuchung
Vor Beginn des Testes wird Ihnen das System erklärt und Sie können sich mit der Tastatur vertraut machen. Danach wird jeder Test einzeln erklärt und es gibt eine Übungsphase. Diese Kurzübungen können Sie auch wiederholen. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Ihnen etwas unklar ist. Denn erst wenn Sie sicher sind, das Prinzip verstanden zu haben und treffsicher die richtigen Tasten drücken, müssen Sie loslegen. Das Startzeichen dazu geben Sie selber.
Während der Tests kommt es auf zwei Punkte an:
- Schnelligkeit
- Richtigkeit
Die leistungspsychologische Untersuchung zeigt, ob Sie sicher im Straßenverkehr reagieren können. Dabei ist sie von den Anforderungen so angelegt, dass gesunde Menschen ohne Vorbereitungen bestehen können. Probleme mit der Untersuchung haben Menschen, die Konzentrationsstörungen oder verlangsamte Reaktionen haben.
Deshalb sollten Sie auch möglichst ausgeruht und vor allem ausgeschlafen zu der Untersuchung erscheinen.
Flugreisen - Thromboembolieprophylaxe
Bei Flugreisen, ab 2-4 Stunden Reisezeit und vor allem bei über 6 Stunden, ist das Risiko einer venösen Thromboembolie um das 2-3 fache, bei Reisen mit dem PKW, LKW, etc. um das 1,4 fache erhöht.
Wer früher eine Thrombose hatte, erhöhtes Körpergewicht, eine bekannte Thrombophilie, eine Krebserkrankung, Krampfadern hat oder wegen einer Berletzung einen Gips einen Verband oder eine Schiene am Bein trägt, hat ebenfalls ein 4 fach erhöhtes Risiko, die Einnahme der Pille verdoppelt das Risiko.
Was kann man zur Prophylaxe tun?
- Bei Flügen sollten Sie auf eine ausreichende Trinkmenge achten
- möglichst oft herumlaufen (soweit möglich) und die Wadenmuskeln betätigen
- ab 6 Stunden angepasste Unterschenkel- Kompressionsstrümpfe
- in Einzelfällen bei höherem Risiko eine Einzeldosis eines niedermolekularen Heparins
- Bei langen Fahrten zu Land ebenfalls die oben genannten Tipps beachten
(aus arznei-Telegramm 6/12)
Impfungen - wo finden Sie aktuelle Hinweise
Sie möchten in den Urlaub fahren oder beruflich ins Ausland - Wo erfahren Sie, welche Impfungen Sie dort benötigen?
Bei den folgenden Internetadressen, die nur eine kleine Auswahl darstellen, finden Sie erste Antworten.
Liste der Berufsgenossenschaften
Unter der Nummer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie Informationen, welche BG für Sie zuständig ist.
0800/60 50 404
Berufsgenossenschaft der Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (Druck und Papier)
http://ew.bgetem.de/
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
http://www.bgrci.de/
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)
http://www.vbg.de/
Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution
http://www.bghw.de/
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
http://www.bgw-online.de/
Berufsgenossenschaft Gartenbau
http://www.lsv.de/gartenbau/
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
http://www.bgn.de
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
http://www.bg-verkehr.de/
Berufsgenossenschaft für Holz und Metall
http://www.bghm.de/
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
http://www.lsv.de/
DGUV 2
Seit dem 01.01.2011 ist die neue DGUV 2 in Kraft getreten.
Sie regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs.
Dabei wird der Inhalt und Umfang der Betreuung Ihres Unternehmens neu geregelt. Hier gibt es zwei Bausteine; Die Grundbetreuung und einen betriebsspezifischen Anteil, der für jedem Betrieb selbst ermittelt werden muss.
Informationen, wie die neue Vorschrift umgesetzt werden sollte, erhalten Sie entweder über Ihren Arbeitsmediziner, Ihre Sicherheitsfachkraft oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
Informationen über die DGUV 2 erhalten Sie unter anderem bei der
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
"Grippe"
Hände waschen, Hände waschen, Hände.....
- Verzichten Sie bei der Begrüßung auf Handschlag, Umarmung oder Küsschen!
- Eintrittspforten für Erreger sind neben der Nasen- und Mundschleimhaut auch die Augen!
- Vermeiden Sie deshalb, die Hände in den Gesichtsbereich zu bringen!
- Wenden Sie sich beim Niesen von anderen Menschen ab und niesen Sie möglichst in den Ärmel; nicht die Hand vor den Mund halten!
- Waschen Sie sich die Hände mit Seife oder einem Desinfektionsmittel!
- Waschen Sie nach dem Naseputzen die Hände!
- Falls Sie jemanden mit Handschlag begrüßen wollen, waschen Sie ebenfalls die Hände; so minimieren Sie die Ansteckungsgefahr auch für andere!
- Wenn unterwegs Händewaschen nicht möglich ist, können alternativ einzeln abgepackte Erfrischungstücher verwendet werden!
- Vermeiden Sie den engen Kontakt zu Personen, die erkältet sein könnten!
- Reduzieren Sie die Zeit, in der Sie sich in Menschenmengen aufhalten!
- Lüften Sie Räume häufig bei weit geöffnetem Fenster!
- ... und stärken Sie ihr Immunsystem, indem Sie ausreichend schlafen, gesund essen und sich fit halten!
Tipps gegen Viren und aktuelle Informationen zum Stand des H1N1 Virus
Neues Material im Verbandskasten
die wichtigsten Änderungen für Sie nachstehend zusammengefasst,
den Inhalt der gesamten Verbandskästen groß und klein erhalten Sie hier
Endlich Frühling ... und jetzt Heuschupfen
Endlich ist es warm, aber nicht für jeden ist diese Zeit eine Wonne!
Der verspätete Frühlingsanfang bringt auch mit sich, dass viele Pflanzen und alle auf einmal zu blühen beginnen.
Diese Pollen können vielfältige Beschwerden auslösen wie allergischen Schnupfen, Bindehautreizungen, Asthma und vieles mehr.
Über den Pollenflugkalender können Sie sich informieren wo und wann welche Pollen fliegen.
Was können Sie selber tun?
- Lüften Sie nach 22 Uhr oder nach Regen - da sinkt die Menge an Pollen
- Wechseln Sie regelmäßig den Pollenfilter in Ihrem Auto und fahren Sie nicht mit geöffnetem Fenster
- Waschen Sie sich jeden Abend vor dem Schlafen gehen die Haare
- Legen Sie beim Lüften ein sauberes Handtuch über das Bett, welches Sie danach wieder waschen
- Lagern Sie die Straßenkleidung nicht in Ihrem Schlafzimmer
- Als Brillenträger sollten Sie das Gestell und die Gläser regelmäßig reinigen
- Reinigen Sie Ihre Wohnung häufiger während dieser Zeit und verwenden Sie einen speziellen Filter in Ihrem Staubsauger
Oder am besten:
- Verlegen Sie Ihren Urlaub in den Frühling ins Hochgebirge oder an die Küste.
Darmkrebsmonat März
Unternehmen gegen Darmkrebs
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
GHS
Die neue und weltweite Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Um eine einheitliche Kennzeichnung und Einstufung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zu erreichen, ist das GHS (Global Harmonisierten System) als EU Richtlinie (EG Nr. 1272/2008) eingeführt worden.
Damit werden die zuvor in verschiedenen Ländern auftretenden unterschiedlichen Kennzeichnungen und Einstufungen abgelöst.
Seit 20.01.2009 können Gefahrstoffe nach dem GHS eingestuft und gekennzeichnet werden.
Ab Dezember 2010 dürfen Stoffe nur noch nach den neuen Vorschriften eingestuft und gekennzeichnet werden.
Für Gemische wird die neue Einstufung und Kennzeichnung ab Mitte 2015 verbindlich.
Weitere Informationen auf den Seiten der BG ETEM mit Piktogrammen
Was tun beim Kontakt mit Quallen?
Im Mittelmeer, Nord- und Ostsee können Sie sich beim Kontakt mit den Fangfäden der Feuer- oder Leuchtquallen schmerzhafte Verbrennungen zuziehen. Dabei geraten zahlreiche Nesselkapseln auf die Haut.
Was tun?
- Sofort das Wasser verlassen (Reaktionen können auch noch später auftreten!)
- Keinesfalls mit der Hand an der verletzten Hautstelle reiben
- Mit Salzwasser (Kein Süßwasser) abspülen
- Mit Essig spülen oder Rasierschaum aufsprühen; das verhindert ein Aufplatzen der Kapseln
- Rasierschaum nach dem Trocknen mit einem stumpfen Gegenstand abschaben
- Kapseln evtl. mit einer Pinzette vorsichtig entfernen
- zur Kühlung wie bei Insektenstichen antihistaminhaltige Salbe verwenden
Reisemedizin: Was beim Kontakt mit Quallen zu beachten ist
ArbmedVV seit 24.12.2008 in Kraft
(Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung)
Der Inhalt dieses Gesetzes gibt Aufschluss darüber, welche Mitarbeiter wie und wann untersucht werden müssen.
Hier wird genau beschrieben, welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen, welche Tätigkeiten zu Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen führen.
Verordnung zur abeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)