G 20 - Lärm

 

Mitarbeiter die mehr als 80 dbA ausgesetzt sind, müssen
vor der Arbeitsaufnahme und danach regelmässig eine Gehörvorsorge durchführen lassen:

G 20 Lärm 1:   

  • Befragung und Beurteilung des mitgebrachten Gehörschützers
  • Untersuchung des äusseren Gehörgangs
  • Hörtest in mind. 4 Frequenzen in Luftleitung

Wenn Hörverluste oder Unterschiede zum Vorbefund feststellbar,
dann muss zusätzlich eine Ergänzungsuntersuchung Lärm II erfolgen

 

G 20 Lärm 2:

  • Untersuchung der Trommelfelle
  • Hörtest in Luft- und Knochenleitung
  • ggf. mit Vertäubung, weitere Test z.B. Stimmgabel
  • Beratung zum Gehörschutz

 

G 20 Lärm 3:

  • wird vom HNO-Facharzt durchgeführt (Kostenträger Betrieb)
    bei Überschreitung bestimmter Hörverlustgrenzen.

 

Dauer:  G 20.1:   20 min                      G 20.2:  30 min

Nachuntersuchung: 1. Nachuntersuchung nach 1 Jahr, dann alle 3 Jahre

 

zu beachten: Bitte bringen Sie Ihren Gehörschutz zur Untersuchung mit!