G 37 - Bildschirmarbeitsplätze

Diese Untersuchung muss den Mitarbeiten nach der

Bildschirmarbeitsverordnung  

bei Arbeiten an Bildschirmgeräten angeboten werden, wenn diese nicht nur gelegentlich einen Bildschirm für ihre Tätigkeit benutzen.

 

Untersuchungsumfang (nach BG-Grundsatz erforderlich):

  • Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand/ Abstand arbeitsplatzbezogen
  • Stereosehen
  • Stellung der Augen
  • zentrales Gesichtsfeld ab 50 Jahren
  • Farbensehen(evtl.)
  • Ärztliche Beratung

Dauer:  15 min.

Nachuntersuchung: bis 40. LJ  5 Jahre, dann 3 Jahre.

 

zu beachten: Bitte bringen Sie Ihre Brillen zur Untersuchung mit!